Aufruf für den Integrationspreis des Hochtaunuskreises 2025 Vorschläge und Bewerbungen können ab sofort bis zum 31.05.2025 eingereicht werden
Hochtaunuskreis. Zum 10. Mal schreibt der Hochtaunuskreis den mit 1.500 Euro dotierten Integrationspreis des Hochtaunuskreises aus.
Mit dem Integrationspreis werden herausragende nachhaltige Projekte und engagierte Menschen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise dafür einsetzen, dass die Integration im Landkreis gefördert wird. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem neu in das Leitbild Integration des Hochtaunuskreises aufgenommene Handlungsfeld Demokratie und Vielfalt. Der Landkreis will mit dem Integrationspreis den Einsatz für unsere Demokratie und Meinungsvielfalt und gegen demokratiefeindliches Verhalten würdigen und sichtbar machen.
Angesichts der aktuellen Situation, in der eine Partei mit einem rechtsextremen Weltbild großen Zuspruch findet und verfassungsfeindliche und menschenverachtende Äußerungen sowie Übergriffe auf Menschen und unsere gesellschaftliche Vielfalt erschreckende Ausmaße angenommen haben, ist das Engagement für Demokratie und Vielfalt so bedeutsam wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
„Die Demokratie lebt davon, dass Menschen sie gestalten, indem sie sich einmischen und aus Überzeugung im Sinne der Demokratie handeln. Wer sich für Demokratie und Vielfalt einsetzt, wer für Minderheiten einsteht, schafft ein Klima von Achtung und Offenheit, in dem sich alle angenommen fühlen können. Diese Menschen und ihr Engagement möchten wir mit dem Integrationspreis würdigen.“, sagt Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Antje van der Heide.
Der Hochtaunuskreis verleiht den Preis seit 2007. Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus Vertretern von Politik, Ausländerbeiräten sowie Vereinen und Institutionen, die sich in der Integrationsarbeit intensiv engagieren.
Vorgeschlagen werden können Privatpersonen mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis sowie im Hochtaunuskreis tätige Vereine bzw. Verbände, Unternehmen, Schulen und Institutionen.
Träger oder Einzelpersonen, die bereits bei der letzten Preisverleihung geehrt wurden, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Ausländerbeiräte sind ebenfalls von der Bewerbung ausgeschlossen. Das preiswürdige Engagement muss parteipolitisch neutral sein.
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Hochtaunuskreises. Eigenbewerbungen sind zulässig.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes durch den Landrat des Hochtaunuskreises auf Vorschlag der zuständigen Jury. Unternehmen erhalten statt einem Preisgeld einen Anerkennungspreis.
Bisher ausgezeichnet wurden z.B. Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, interkulturelle Veranstaltungen oder aus dem Bereich von Anti-Rassismus, Vielfalt und Diversity. Preisträger waren unter anderem „Griechischer Verein Hochtaunuskreis e.V.“, „Windrose Oberursel“, KuLer-Treff, Adolf-Reichwein-Schule, Gesamtschule am Gluckenstein oder „Internationaler Club“ in Kronberg.
BEWERBUNGSKRITERIEN
Vorschläge und Eigenbewerbungen können bis zum 31.05.2025 an den Hochtaunuskreis,
Leitstelle Integration
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5,
61352 Bad Homburg vor der Höhe schriftlich eingereicht
oder per Mail an Leitstelle-Integration@hochtaunuskreis.de geschickt werden.
Die Bewerbung sollte ein bis zwei DIN-A-4 Seiten umfassen und folgende Informationen erhalten:
• Wer wird für den Preis vorgeschlagen?
Name des Vereins/Verbandes/der Firma/Institution und Name(n) der durchführenden Person(en) mit Anschrift und Kontaktdaten
• Worin besteht das besondere Engagement (was wird konkret getan)?
• Wem kommt es zugute (wer wird dadurch erreicht – Zielgruppe)?
• Wo und seit wann findet dies statt?
Wir bitten um eine möglichst detaillierte Beschreibung zu Zielen, konkreten Maßnahmen, Adressaten und Umfang - optional oder zusätzlich können auch aussagekräftige Zeitungsartikel in kopierter Form in DIN A4-Format zur Beschreibung beigefügt werden.
Folgende Voraussetzungen sind für eine Bewerbung erforderlich:
Das Ende des Engagements/des Projekts soll nicht länger als zwei Jahre vor Ablauf der Vorschlagsfrist liegen und grundsätzlich über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten durchgeführt worden sein.