Der Hochtaunuskreis beteiligt sich am landesweiten Warntag
In Hessen wird es künftig zusätzlich zum jährlichen bundesweiten Warntag auch einen landesweiten Warntag geben. Dieser findet in Hessen erstmals am Donnerstag, 13. März 2025, statt. An diesem Tag erproben das Land und die beteiligten Kommunen und Landkreise, darunter auch der Hochtaunuskreis, ihre Warnmittel. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung bei einem Notfall schnell und zuverlässig informiert werden kann. Am Aktionstag werden daher um 10.15 Uhr die unterschiedlichen Warnmittel wie Sirenen, Cell-Broadcast oder Warn-Apps aktiviert. Der Probealarm startet mit einem einminütigen Warnton. Die Entwarnung folgt um 10.50 Uhr ebenfalls mit einem einminütigen Warnton.
Der Warntag dient der Überprüfung und Verbesserung der Warninfrastruktur, die bei Naturkatastrophen, technischen Störungen oder anderen Gefährdungen Gefahrenlagen vorgesehen sind. Durch die Probewarnung werden die verschiedenen Warnmittel und deren Abläufe getestet, mögliche Schwachstellen in der Funktion aufgespürt und im Nachgang beseitig.
„Der landesweite Warntag ist eine gute Gelegenheit, die Funktionsweise der Warnsysteme in der Praxis zu testen und damit die Bevölkerung für mögliche Notfälle zu sensibilisieren. Die Tests sind ein wichtiger Bestandteil unserer Vorsorge auf mögliche Krisenfälle, die plötzlich auftreten können,“ sagt Landrat Ulrich Krebs. Mit der Beteiligung am Warntag solle sichergestellt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger über die notwendigen Informationen verfügen, um im Falle eines Notfalls richtig zu reagieren.
Warnung der Bevölkerung
Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio und Fernsender, Internet). Rufen Sie nicht die Notrufnummern 112 und 110 an.
Entwarnung
Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.
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