Ausländerbehörde, Flüchtlinge und Personenstandswesen

Der Fachbereich Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen besteht aus drei Fachbereichen. Im Bereich Ausländer erhalten Sie Informationen über das Einladen von ausländischen Besuchern sowie Auskünfte zum Einreiseverfahren und des befristeten und unbefristeten Bleiberechts. Der Bereich Flüchtlinge umfasst die Auskünfte zum Asylverfahren und die Erteilungen von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Informationen zum Melde-, Pass- und Ausweiswesen finden Sie im Bereich des Personenstandswesens. Auskünfte zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts finden Sie ebenso im Bereich des Personenstandswesens. 

Die Zuständigkeit ist für alle Ausländer mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis gegeben, ausgenommen des Stadtgebiets Bad Homburg. 

Aktuelle Meldungen der Fachbereiche Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen sind im unteren Bereich der Seite zu finden.

Besonderer Hinweis:

Leider gibt es in der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises noch immer erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen. Der Grund dafür sind massive Softwareprobleme im Zuge einer Umstellung, die nicht vom Hochtaunuskreis zu verantworten sind. Mit den massiven Folgen dieser Umstellung haben alle Ausländerbehörden in Hessen zu kämpfen.
Wir befinden uns im engen Austausch mit den anderen hessischen Ausländerbehörden und dem Softwareentwickler. Allerdings kann derzeit noch kein Datum genannt werden, wann ein reibungsloser Betrieb wieder möglich sein wird.

Wir bitten um Entschuldigung für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Seien Sie versichert: Der Hochtaunuskreis tut alles in seinen Kräften Stehende, um diese untragbare Situation zu verbessern.

Unsere Fachbereiche:


Bei Fragen oder eines Anliegens können Sie uns über unser Rückrufportal einen Rückrufwunsch hinterlassen. Hierzu klicken Sie bitte auf die nachfolgende Schaltfläche.

Rückrufwunsch

Für eine Terminvereinbarung in den jeweiligen Bereichen können Sie uns gerne eine E-Mail mit dem Betreff "Termin" senden. Die E-Mail-Adresse der jeweiligen Bereiche finden Sie in den Kontaktdaten am Ende der Seite.

Bitte beachten Sie, dass mehrfache Anfragen zu demselben Anliegen die Wartezeit nicht verkürzen, sondern sogar verzögern können.


Aktuelle Meldungen:

  • Aktueller Hinweis zur Verlängerung ukrainischer Aufenthaltstitel
    Aufgrund der Fortgeltungsverordnung der Bundesregierung gelten die erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine gem. § 24 AufenthG, die am 01.02.2025 gültig sind bzw. waren, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 04.03.2026 ohne Verlängerung fort.

    Den Betroffenen geht seitens der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises eine entsprechende Bescheinigung zu. Damit wird gewährleistet, dass trotz scheinbar abgelaufener Aufenthaltserlaubnisse aufgrund eines veralteten Ablaufdatums auf dem jeweiligen Aufenthaltstitel insbesondere die Möglichkeit zum Bezug von Sozialleistungen sowie die Reisemöglichkeiten der Titelinhaber und sonstige Gewährleistungen und Freiheiten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind, erhalten bleiben. Es handelt sich um eine automatische gesetzliche Verlängerung, für welche kein Antrag zu stellen und auch kein Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist. Neue Aufenthaltskarten werden hierfür nicht ausgestellt.

    Bitte sehen Sie daher von weiteren Anfragen und Anträgen in dieser Angelegenheit ab.



Hinweis zur Datenverarbeitung:



zurück
Seite als PDF anzeigennach oben