Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Der Fachdienst Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII bietet Beratung und Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder davon betroffen sind.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII besteht, wenn
- Ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Seelische Behinderungen können unter anderem als Folge folgender seelischer Krankheiten eintreten:
- Körperlich nicht begründbare Psychosen
- Seelische Störungen als Folge von
- Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
- Anfallsleiden oder
- von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Suchtkrankheiten
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII
Hinweis:
Unsere pädagogischen Fachkräfte beraten Sie gerne - auch im Vorfeld einer Antragstellung.
06172 – 999 5071 : Weilrod, Grävenwiesbach, Schmitten
06172 – 999 5073 : Oberursel
06172 – 999 5074 : Friedrichsdorf
06172 – 999 5077 : Neu-Anspach, Steinbach, Usingen
06172 – 999 5082 : Kronberg, Königstein, Glashütten, Wehrheim
Bei Fragen und Anliegen zu möglichen Unterstützungsangeboten im Schulalltag z.B. durch eine Teilhabeassistenz wenden Sie sich bitte an unsere Kooperationsstelle Inklusive Bildung.