Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen bieten Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.

Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpersonen für:

  • Junge Menschen von der Geburt bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, für die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung in Frage kommen,
  • deren Eltern,
  • Sorge- und Erziehungsberechtigte,
  • Pflegeeltern,
  • gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter,
  • sonstige Interessierte und Netzwerkpartner.


Durch das Angebot erhalten Sie:

  • Begleitung und Unterstützung im gesamten Rehabilitationsverfahren.
  • Beratung zu allen Leistungen, schwerpunktmäßig zur Eingliederungshilfe.
  • Beratung über bestehende Rechte und Leistungsansprüche.
  • Information über weitere Hilfs‐ und Beratungsangebote.


Die Unterstützung durch die Verfahrenslotsen ist kostenfrei. Die Verfahrenslotsen arbeiten unabhängig und vertraulich und stehen parteiisch an der Seite der jungen Menschen, die sie betreuen.
Die Beratungen können telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, im Jugendamt oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wir richten uns nach Ihren Bedarfen und Wünschen.

Rechtsgrundlage: §10b SGB VIII


Sie erreichen die Verfahrenslotsen des Hochtaunuskreises unter:
Tel: 06172 - 999 5091
E-Mail: verfahrenslotsen@hochtaunuskreis.de

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