Insoweit erfahrene Fachkräfte

Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF) sind Fachberaterinnen und Fachberater sowie Verfahrensexpertinnen und -experten im Kinderschutz (§8a SGB VIII).

Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit, der Schule, dem Gesundheitswesen und den Frühen Hilfen haben bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung hinzuzuziehen (§8a, 8b SGB VIII, §4 KKG).

Die Aufforderung eine insoweit erfahrenen Fachkraft im Rahmen des Kinderschutzes hinzuzuziehen, richtet sich unter anderem an folgende Berufsgruppen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Tagespflegepersonen
  • Ärztinnen und Ärzte, Hebammen oder Entbindungspflegerinnen und pfleger oder Angehörige eines anderen Heilberufes
  • Berufspsychologinnen und –psychologen
  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und -berater
  • Beraterinnen und Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)
  • Sozialarbeiterinnen und -arbeiter oder Sozialpädagoginnen und –pädagogen
  • Lehrerinnen und Lehrer


Die genaue Zuständigkeit hängt von Ihrem Wohnort ab.

Beratungsstelle Usingen: Zuständig für die Bereiche Grävenwiesbach, Neu‑Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim, Weilrod

Beratungsstelle Königstein: Zuständig für die Bereiche Königstein, Kronberg, Glashütten, Oberreifenberg, Niederreifenberg

Beratungsstelle Bad Homburg: Zuständig für die Bereiche Oberursel, Friedrichsdorf, Steinbach


Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

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